Seit Ausbruch der Corona-Krise hat das Unternehmen die lokalen gesetzlichen Vorgaben kontinuierlich umgesetzt. MANN+HUMMEL hat bereits zu Beginn der Pandemie für seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Alltagsmasken produziert und stellt der Belegschaft zusätzlich zu frühzeitig installierten Schutzmaßnahmen weiterhin Mund-Nasen-Masken zur Verfügung. Die erfolgreiche Umsetzung zeigt sich unter anderem in einer niedrigeren Infektionsrate innerhalb der deutschen MANN+HUMMEL Standorte im Vergleich zur Gesamtinfektionsrate in Deutschland.
Ab sofort beginnt MANN+HUMMEL, Pausen- und Konferenzräume sowie Büroräume, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, mit den antiviralen Luftreinigern OurAir SQ2500 und OurAirTK850 auszustatten.
COVID-19 Steuerkreise beobachten und bewerten täglich das interne Infektionsgeschehen sowie neu erlassene (Corona-) Verordnungen.
Ab dem 25. Januar 2021 erweitert MANN+HUMMEL befristet b.a.w. die Möglichkeit, im Home Office zu arbeiten. Folgende Regelung kommt zur Anwendung:
- Führungskraft und Mitarbeiter stimmen direkt ab, ob die Tätigkeit im Home Office erledigt werden kann. Mitarbeiter können daraufhin entscheiden, ob Sie aus dem Büro oder Home Office heraus arbeiten.
- Zwingend betriebsbedingte Tätigkeiten, die nicht Home Office-geeignet sind, müssen weiterhin vor Ort wahrgenommen werden. Beispiele hierfür sind produktionsnahe und -unterstützende Tätigkeiten, die Zusammenarbeit im Rahmen von Projektentscheidungen, Angebotserstellungen, Monats- und Jahresabschlusstätigkeiten, persönlich erforderliche Unterschriften oder anderen geschäftskritischen Meetings, die eine persönliche Präsenzanwesenheit erfordern.
- Abhängig von der Tätigkeit kann auch eine Aufteilung zwischen Präsenz vor Ort und Home Office notwendig sein.
- Bei zusätzlichem Abstimmungsbedarf ist jeweils die nächsthöhere Führungskraft einzubinden.
Zudem bleibt folgende M+H Regelung zum mobilen Arbeiten gültig:
- Risikogruppen arbeiten von zu Hause (Einbindung und Prüfung auch jeweils durch den zuständigen Betriebsarzt).
- Wenn Kitas und Schulen geschlossen sind, können die Eltern von zu Hause arbeiten.