Arbeitsplatzgrenzwerte einhalten: Wie Luftfiltration die Exposition am Arbeitsplatz senkt
In Nichtwohngebäuden rückt die Luftqualität am Arbeitsplatz wieder stärker in den Fokus: Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD) betrachtet Energieeffizienz und Innenraumklima in einem gemeinsamen Rahmen1. Parallel dazu berücksichtigt die aktualisierte Norm EN 16798-3:2025 für Lüftungs- und Klimaanlagen in Nichtwohngebäuden neben Partikeln nun ausdrücklich auch molekulare Verunreinigungen2.
In der industriellen Fertigung stellt sich die Frage nach kombinierten Schutzmaßnahmen vor vielfältigen luftgetragenen Schadstoffen schon lange, unabhängig von einzelnen Neuregelungen: Ölnebel, Stäube und Schadgase zum Beispiel entstehen dort direkt im Prozess. Welche Konzentration zulässig ist, geben hier Arbeitsplatzgrenzwerte für Gefahrstoffe vor – und diese unterscheiden sich von Land zu Land.
Für Planende und Betreiber führt beides zur selben Aufgabe: Sie müssen die passende Filtration auswählen, richtig auslegen sowie dauerhaft überwachen – so, dass Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, saubere Luft, Energieeffizienz und Lebenszykluskosten eine Einheit bilden.
AGW, OEL und WEL: Was hinter den Begriffen steckt
Ein Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) gibt an, bis zu welcher Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz akute oder chronische Gesundheitsschäden im Allgemeinen nicht zu erwarten sind. In Deutschland beispielsweise führt die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 900 diese Werte auf. Sie gelten als Schichtmittelwert über acht Stunden und sind über die Gefahrstoffverordnung verbindlich.
Ein nationales Beispiel: Für Stäube ohne spezifische toxische Wirkung gilt der allgemeine Staubgrenzwert nach TRGS 900: 1,25 mg/m³ für die alveolengängige A-Fraktion und 10 mg/m³ für die einatembare E-Fraktion3.
International sind mehrere Bezeichnungen im Umlauf. Occupational Exposure Limits (OEL) ist der übergeordnete Begriff für Grenzwerte berufsbedingter Exposition; im Vereinigten Königreich heißen sie Workplace Exposure Limits (WEL). In den USA gilt das rechtlich durchsetzbare Permissible Exposure Limit (PEL) der Behörde OSHA, ergänzt um das Recommended Exposure Limit (REL) des Forschungsinstituts NIOSH. Verbindlich ist jeweils nur der staatlich gesetzte Wert, Empfehlungen wie das REL oder der deutsche MAK-Wert (Maximale Arbeitsplatz-Konzentration) sind als Orientierung für Expositionsstandards am Arbeitsplatz zu sehen.
Wie groß die Unterschiede dabei ausfallen können, zeigt Ölnebel aus mineralischen Schmierstoffen: Die OSHA nennt 5 mg/m³ als Achtstundenmittelwert, das NIOSH empfiehlt für Aerosole aus Kühlschmierstoffen dagegen 0,4 mg/m³ für die thorakale Fraktion4. Wer international produziert, prüft deshalb nach Standort, welche regionalen Arbeitsplatzgrenzwerte gelten.
Welche Schadstoffe am Arbeitsplatz entstehen
Welche Filtration sinnvoll ist, hängt davon ab, womit die Luft tatsächlich belastet ist – und die Kontamination am Arbeitsplatz unterscheidet sich zwischen Fertigungshalle und Bürogebäude grundlegend.
Industrielle Fertigung: Ölnebel, Emulsionsnebel und Prozessemissionen
In der Zerspanung entsteht Ölnebel unmittelbar am Arbeitsort. Er besteht nicht nur aus Öl: Je nach Kühlschmierstoff und Verfahren enthält das Aerosol zusätzlich Additive, feine Metallpartikel sowie Bakterien und Sporen. Beim Schleifen, Härten und in der Kunststoffverarbeitung kommen thermisch bedingte Dämpfe hinzu.
Bleibt der Nebel unbehandelt, betrifft das nicht allein die messbare industrielle Arbeitsplatzexposition: Öl schlägt sich auf Böden, Maschinen und Werkstücken nieder. Daraus entsteht nicht nur zusätzlicher Reinigungsaufwand, sondern auch Rutschgefahr für die Mitarbeiter – also ein direktes Risiko für die Arbeitssicherheit in der Produktion.
Nichtwohngebäude: Feinstaub, Ozon, Stickoxide und flüchtige organische Verbindungen
In Bürogebäuden, Schulen und Verwaltungsbauten, aber auch im Gesundheitswesen und in Life-Sciences-Umgebungen zeigt sich ein anderes Muster: Ein großer Teil der Belastung gelangt mit der Außenluft ins Gebäude, weitere Stoffe entstehen im Innenraum – allerdings nicht durch Fertigungsprozesse, sondern zum Beispiel aus Bauprodukten, Möbeln, Reinigungsmitteln oder Druckern.
Relevant sind PM10 (Partikel <10 µm) und PM2,5 (< 2,5 µm) sowie zunehmend ultrafeine Partikel (< 0,1 µm), für die Feinstaubgrenzwerte am Arbeitsplatz greifen. Dazu kommen gasförmige Schadstoffe wie Ozon, Stickoxide, Schwefeldioxid (SO2) und flüchtige organische Verbindungen (VOC), darunter Formaldehyd. Für die Innenraumluft in Büros sind dabei in der Regel nicht die Arbeitsplatzgrenzwerte maßgeblich, sondern Richtwerte des Ausschusses für Innenraumrichtwerte – auch sie gehören in die Gefährdungsbeurteilung am Büroarbeitsplatz.
Ein verbreitetes Missverständnis betrifft den Arbeitsplatzgrenzwert bzw. Expositionsgrenzwerte für Kohlendioxid: Der CO₂-Gehalt der Raumluft ist ein Indikator für die Lüftungsleistung, nicht für die Filterleistung. Er sinkt durch einen ausreichenden Außenluftvolumenstrom, nicht durch einen feineren Filter. Filtration und Luftwechsel sind zwei getrennte Stellschrauben.
Zur Größenordnung: Menschen in Europa verbringen im Mittel rund 90 Prozent ihrer Zeit in Innenräumen5. Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt für PM2,5 einen Jahresmittelwert von 5 µg/m³, für Stickstoffdioxid 10 µg/m³.6 Die EU-Luftqualitätsrichtlinie sieht ab 2030 Werte von 10 beziehungsweise 20 µg/m³ vor7. Die Außenluft ist also auch bei Einhaltung der europäischen Vorgaben nicht frei von Belastungen – wie hoch diese aktuell ausfallen, zeigt der European Air Quality Index8.
Vom Regelwerk zur Maßnahme: Gefährdungsbeurteilung und das STOP-Prinzip
Filtrationstechnik ist immer Teil eines umfassenden Schutzprinzips, kein alleiniger Bestandteil zur Einhaltung der AGW (bzw. WEL oder OEL). Beispiel Deutschland: Den rechtlichen Rahmen für den gesamten Maßnahmenkatalog gegen Gefahrenstoffe am Arbeitsplatz bilden hier das Arbeitsschutzgesetz, die Gefahrstoffverordnung und das ergänzende Arbeitssicherheitsgesetz, konkretisiert durch die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) und die DGUV-Vorschriften. Je nach Branche oder Industrie können weitere Arbeitsschutzverordnungen hinzukommen. Ausgangspunkt ist immer die Gefährdungsbeurteilung: Arbeitgeber ermitteln, welche Gefahrstoffe auftreten, wie hoch die Exposition ausfällt und welche Arbeitsschutzvorschriften greifen.
Für die Rangfolge gilt das STOP-Prinzip: Substitution vor technischen, technische vor organisatorischen und organisatorische vor persönlichen Schutzmaßnahmen. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) – etwa Atemschutz bei der Handhabung von Chemikalien oder PSA für Gefahrstoffe – steht damit bewusst an letzter Stelle: Sie schützt einzelne Beschäftigte, verändert die Belastung im Raum aber nicht. Absaugung und Filtration senken die Konzentration für alle, die im Bereich arbeiten.
Für Lüftungs- und Klimaanlagen konkretisiert die EN 16798-3:2025 die Anforderungen, ergänzend geben die Eurovent-Empfehlungen 4/21, 4/23 und 4/26 Hilfestellung bei Energiebewertung und Filterauswahl9. Wichtig für die Einordnung: Es handelt sich um Empfehlungen von Experten aus der Branche, die im Falle einer Rechtstreitigkeit als eine Grundlage für die juristische Bewertung zu Rate gezogen werden. Damit haben von Experten zusammengetragene Richtlinien oder Empfehlungen juristisch einen vergleichbaren Stellenwert wie Normen oder Zertifikate. Für Inspektion, Reinigung und Filterwechsel gilt außerdem die VDI 6022 – der Bezugspunkt für die Hygiene raumlufttechnischer Anlagen.
Die passende Filtrationstechnologie auswählen und auslegen
Einen Filter einzubauen, genügt nicht. In der Praxis sehen wir oft Anlagen, die zu klein dimensioniert sind oder eine unpassende Technologie nutzen – die Abscheideleistung bleibt dann hinter den Erwartungen zurück. Eine Standardlösung für alle Fälle gibt es nicht: Technologie und Auslegung richten sich nach Örtlichkeit, Schadstoff, Prozess und angestrebter Luftqualität am Arbeitsplatz.
Das Filtrationsdreieck: Effizienz, Druckverlust und Standzeit im Gleichgewicht
Eine höhere Abscheideleistung ist nicht automatisch die bessere Lösung. Drei Größen hängen zusammen und bilden das, was Frank Spehl als Filtrationsdreieck bezeichnet: Filtrationseffizienz, Druckdifferenz und Standzeit. Ein feinerer Filter bietet eine höhere Filtrationseffizienz, erhöht in der Regel aber auch den Druckverlust und damit den Energiebedarf des Ventilators, je nach Filtermedium verkürzt sich zudem die Standzeit.
Das Ziel ist deshalb nicht der feinste Filter, sondern der passende: Er entfernt, was entfernt werden muss, ohne zusätzlichen Energiebedarf oder Wartungsaufwand zu erzeugen. Diese Regel gilt in der Industrie wie im Gebäude – überall dort, wo eine angemessen saubere und sichere Umgebung das Ziel ist.
Für raumlufttechnische Anlagen ist die perfekte Balance auch eine betriebswirtschaftliche Entscheidung: Der Energieverbrauch im Betrieb macht einen wesentlichen Teil der Gesamtkosten eines Luftfilters über dessen Lebensdauer aus.
Die Eurovent-Empfehlung 4/21 stellt dafür ein Verfahren zur Energiebewertung bereit, die daraus abgeleitete Energieklassifizierung reicht von A+ bis E.
Monitoring: Filtrationsleistung dauerhaft nachweisen
Die Filter-Auswahl entscheidet über die Abscheideleistung, der Betrieb über die dauerhafte Wirkung. Etablierte Messgröße ist der Differenzdruck: Er zeigt die Beladung eines Partikelfilters an und ermöglicht eine zustandsabhängige Wartungsplanung – in raumlufttechnischen Anlagen ebenso wie in unseren ScandMist-Systemen.
Bei industriellen Anlagen messen wir zusätzlich vor Ort: Eine Bestimmung der Belastung vor und hinter dem Filtersystem zeigt, wie wirksam die Abscheidung tatsächlich ist und ob die geltenden Anforderungen eingehalten werden.
Bei molekularen Schadstoffen wie VOC und Ozon ist eine Überwachung der Grenzwerte am Arbeitsplatz technisch möglich, aber aufwendiger als bei Partikelfiltern. Betreiber arbeiten deshalb häufig mit definierten Standzeiten und regelmäßigen Kontrollen, wie sie die VDI 6022 vorsieht.
Mehr als die Einhaltung von Grenzwerten
Passgenaue Filtration bietet Vorteile, die weit über die reine Grenzwertbetrachtung hinausreichen. Eine wirksame Ölnebelabscheidung verringert Ablagerungen in der Fertigung und die damit verbundenen Rutschgefahren, zudem lässt sich abgeschiedenes Öl in den Prozess zurückführen. In Gebäuden verbessert die passende Filterkombination die Luftqualität dort, wo Menschen den Großteil ihres Arbeitstages verbringen – ein wichtiger Faktor für die Produktivität, das allgemeine Wohlbefinden und den Fokus.
Damit wird Filtration zu einem Baustein für Mitarbeitergesundheit, Fertigungssicherheit und einen ressourcenschonenden Betrieb – vorausgesetzt, sie ist auf die tatsächliche Belastungssituation ausgelegt. Wichtig hierbei: Unsere Filtrationslösungen helfen, die Schadstoffbelastung zu reduzieren und die vorgeschriebenen Bedingungen zu schaffen. Filtration allein kann die Einhaltung von Arbeitsplatzgrenzwerten immer nur unterstützen, nicht garantieren.
Wir sorgen für saubere Luft und mehr Sicherheit am Arbeitsplatz
Ob Filtrationslösungen für Lüftungs- und Klimaanlagen in Nichtwohngebäuden oder für Ölnebel an der Werkzeugmaschine: Beide Aufgaben decken wir aus einer Hand ab.
MANN+HUMMEL Air Filtration verantwortet die Partikel- und Molekularfiltration für höchste Innenraumluftqualität, vom Gebäudemanagement über Mikroelektronik & Optik, Gesundheitswesen sowie Labor & Pharma bis zur Lebensmittelindustrie. Allein für die Gebäudefiltration reicht unser Portfolio von Grobstaub- und Feinstaubfiltern über HEPA-Filter bis zu Molekularfiltern. Sie können die passende Filterkombination also zusammenstellen, ohne dafür den Anbieter zu wechseln. Besonders interessant: Wir bieten die meisten A+ und A zertifizierten Filter (nach Eurovent 4/21) am Markt – ein wichtiges Entscheidungskriterium für energiebewusste Entscheider.
MANN+HUMMEL Original Equipment deckt die industriellen Anwendungen bis hin zur Ölnebelabscheidung in der Zerspanung ab.
Sie möchten wissen, ob Ihre bestehende Filtration zu Ihren Schadstoffen und Ihrer Anwendung passt? Oder planen eine neue Anlage und wollen Abscheideleistung, Energiebedarf und Standzeit von Anfang an aufeinander abstimmen? Sprechen Sie mit unseren Expertinnen und Experten.
1 Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union. Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD): Directive - EU - 2024/1275 - EN - EUR-Lex
2 Europäisches Komitee für Normung (CEN). EN 16798-3:2025, Energetische Bewertung von Gebäuden – Lüftung von Gebäuden – Teil 3: Nichtwohngebäude: BS EN 16798-3 - 2025-06-23 - DIN Media
3 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Allgemeiner Staubgrenzwert (ASGW) nach TRGS 900: FA GK: neue TRGS 900 und BAuA - Regelwerk - TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
4 Occupational Safety and Health Administration (OSHA). Metalworking Fluids: Safety and Health Best Practices Manual: Metalworking Fluids - Metalworking Fluids: Safety and Health Best Practices Manual | Occupational Safety and Health Administration
5 Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA). Indoor air quality (IAQ): Indoor air quality (IAQ) - OSHwiki | European Agency for Safety and Health at Work
6 Weltgesundheitsorganisation (WHO). WHO global air quality guidelines: particulate matter (PM2.5 and PM10), ozone, nitrogen dioxide, sulfur dioxide and carbon monoxide: WHO global air quality guidelines: particulate matter (PM2.5 and PM10), ozone, nitrogen dioxide, sulfur dioxide and carbon monoxide
7 Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union. Richtlinie (EU) 2024/2881 über Luftqualität und saubere Luft für Europa: Directive - EU - 2024/2881 - EN - EUR-Lex
8 Europäische Umweltagentur (EEA). European Air Quality Index: European Air Quality Index
9 Eurovent. Eurovent 4/21 – Energy Efficiency Evaluation of Air Filters (2019); Eurovent 4/23 – Auswahl der nach EN ISO 16890 bewerteten Luftfilterklassen (2022); Eurovent 4/26 – Selection of Molecular Filters (2025):
- 4/21: Energy Efficiency Evaluation of Air Filters (2019)
- 4/23: Auswahl der nach EN ISO 16890 Luftfilterklassen
- Eurovent 4/26: Selection of molecular filters (2025)
Arbeitsplatzgrenzwerte: Die wichtigsten Fragen und Antworten
Rund um Arbeitsplatzgrenzwerte und die Luftqualität am Arbeitsplatz gibt es viele Fragen. Wir haben die wichtigsten beantwortet.
Berufliche Expositionsgrenzwerte oder Arbeitsplatzgrenzwerte – international Occupational Exposure Limits (OEL) – sind Oberbegriffe für Grenzwerte, die die zulässige Belastung Beschäftigter durch Gefahrstoffe beschreiben. Der deutsche Arbeitsplatzgrenzwert und das britische Workplace Exposure Limit (WEL) sind Beispiele für nationale Ausprägungen dieses Prinzips.
Ein Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) gibt an, bis zu welcher Konzentration eines Gefahrstoffs in der Luft am Arbeitsplatz akute oder chronische Schäden für die Gesundheit im Allgemeinen nicht zu erwarten sind. In Deutschland sind diese Werte in der TRGS 900 aufgeführt und über die Gefahrstoffverordnung verbindlich.
Die Werte setzen staatliche Stellen und Fachgremien. In Deutschland zum Beispiel gibt der Ausschuss für Gefahrstoffe die Arbeitsplatzgrenzwerte in der TRGS 900 bekannt, in den USA die Behörde OSHA. Grundlage sind toxikologische und arbeitsmedizinische Daten sowie epidemiologische Studien. Wissenschaftliche Gremien wie die Senatskommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft (MAK-Werte) oder das NIOSH leiten ergänzend empfohlene Expositionsgrenzwerte ab.
Durchsetzbar sind die staatlich gesetzten Werte: in Deutschland der Arbeitsplatzgrenzwert nach TRGS 900 in Verbindung mit der Gefahrstoffverordnung, in den USA das Permissible Exposure Limit (PEL) der OSHA. Werte wie der MAK-Wert oder das Recommended Exposure Limit (REL) des NIOSH sind fachliche Empfehlungen ohne unmittelbare Rechtsverbindlichkeit.
Üblich sind Massenkonzentrationen in mg/m³ oder – bei Gasen und Dämpfen – Volumenanteile in ml/m³ (ppm). Der Bezug ist in der Regel ein Schichtmittelwert über acht Stunden. Ergänzend können Kurzzeitwerte für Expositionsspitzen und ein Überschreitungsfaktor festgelegt sein.
Beschäftigte oder Betriebe berechnen keine Grenzwerte, sondern vergleichen die gemessene Belastung mit dem vorgegebenen Wert. Dazu wird die Schadstoffkonzentration über die Schicht zeitlich gewichtet gemittelt und dem Schichtmittelwert gegenübergestellt. Für die Umrechnung zwischen mg/m³ und ppm dienen Molmasse und Molvolumen bei standardisierten Bedingungen.
Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber. Er ermittelt im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Exposition, legt Schutzmaßnahmen fest und überprüft deren Wirksamkeit. Unterstützung leisten Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte, die Aufsicht führen staatliche Arbeitsschutzbehörden und die Unfallversicherungsträger.
Durch eine Kombination aus Messung und Maßnahmen: Exposition ermitteln, Schadstoffquellen möglichst kapseln oder absaugen, geeignete Filtration auslegen und deren Leistung im Betrieb überwachen – etwa über den Differenzdruck oder über Messungen vor und hinter dem Filtersystem. Eine passend ausgelegte Filtration kann die Belastung der Luft deutlich senken und Betriebe dabei unterstützen, geltende Anforderungen einzuhalten.
Maßgeblich ist das STOP-Prinzip: zuerst Substitution des Gefahrstoffs, dann technische Maßnahmen wie Kapselung, Absaugung und Filtration, anschließend organisatorische Maßnahmen und zuletzt persönliche Schutzausrüstung (PSA). Technische Maßnahmen wirken für alle Beschäftigten im Bereich und haben deshalb Vorrang vor PSA.