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4. August 2020

Wirksamkeit der Luftfiltersäulen bestätigt

Studie zeigt, dass Luftfilterung einen wichtigen Beitrag zur Luftreinhaltung im Stuttgarter Bereich Am Neckartor leistet.

v.l.n.r:Dr. Gunnar-Marcel Klein, Vice President Engineering for Life Sciences & Environment; Thomas Fischer, Aufsichtsratsvorsitzender MANN+HUMMEL; Winfried Hermann, Verkehrsminister; Jan-Eric Raschke, Director & Chief Product Owner Public Air Solutions; Thomas Michalak, Sales & Business Development Manager Public Air Solutions

Seit dem Dezember 2018 ist im Bereich Am Neckartor in Stuttgart ein Pilotprojekt zur Luftfilterung im Gange. Beteiligte sind das Land Baden-Württemberg und die Stadt Stuttgart, Ausführende das Ludwigsburger Unternehmen MANN+HUMMEL. Eine wissenschaftliche Begleituntersuchung belegt nun, dass mit den Luftfiltersäulen Stickstoffdioxid und Feinstaub PM10 in der Umgebungsluft maßgeblich gemindert werden können. Die Untersuchungen zeigen, dass die sogenannten Filter Cubes eine Verbesserung der Luftqualität bewirken. Im Mittel wird eine Minderung von 9 Prozent der Belastung mit Stickstoffdioxid, das heißt von 4-5 µg/m³, im Bereich des Gehwegs und nahe an den Gebäuden sogar eine Abnahme von 10 bis 19 Prozent erreicht. Die Untersuchungen mit Fokus auf Feinstaub PM10 ergaben eine Minderung im Mittel von über 10 Prozent. MANN+HUMMEL hat nun den Abschlussbericht der umfangreichen Untersuchungen veröffentlicht, dem die Einzelergebnisse zu entnehmen sind.

Verkehrsminister Winfried Hermann

Verkehrsminister Winfried Hermann MdL: „Dank einer Vielzahl von Maßnahmen ist die Luftqualität besser geworden. Entscheidend für die Einhaltung des Immissionsgrenzwertes ist deren Kombination. Die Luftfiltersäulen in Stuttgart am Neckartor tragen wesentlich mit dazu bei, dass diese Messstation nun nicht mehr zu den am höchsten belasteten Messstationen in Deutschland zählt. Für mich ist das ein großer Erfolg.“

Jan-Eric Raschke, Director & Chief Product Owner Public Air Solutions von  MANN+HUMMEL, erklärte: „Mit den Untersuchungen haben wir wissenschaftlich unter Beweis gestellt, dass unsere Filter Cubes an Hotspots gesundheitsgefährdende Schadgase wie NO2 sowie Feinstaub deutlich reduzieren. Wir freuen uns sehr, dass unsere innovative Filtrationstechnologie zum Schutz der Stuttgarter Anwohner und Passanten beitragen können.“

Verkehrsminister Winfried Hermann: „Luftfiltersäulen sind ein technischer Beitrag, um lokal begrenzte Problembereiche zu entschärfen. Wir haben bereits beim Start des Pilotprojekts gesagt, dass wir nichts unversucht lassen, wenn es darum geht, die Luft sauberer zu bekommen.“

Das Verkehrsministerium setzt bei der schnellstmöglichen und dauerhaften Grenzwerteinhaltung auf nachhaltige Mobilitätsformen und innovative Technologien. Dazu gehören vor allem schadstoffarme und regelkonforme Fahrzeuge, ein stärkerer und besserer ÖPNV, intelligente Verkehrslenkung und bessere Bedingungen für den Radverkehr sowie für Menschen, die zu Fuß unterwegs sind.

Die Technologie der Luftfiltersäulen hat sich als Maßnahme für innerstädtische Hotspots bewährt. Luftfiltersäulen verbessern an drei Straßenabschnitten in Stuttgart die Luftqualität in den entsprechenden Straßenabschnitten. Seit Juli 2020 werden solche Säulen auch in Heilbronn, Weinsberger Straße, betrieben. Die von der Landesregierung eingesetzten Luftfiltersäulen sind für den Einsatz in besonders hoch belasteten Straßenabschnitten konzipiert. Generell sind die Filter Cubes freistehend, in Haltestellen integriert oder in Werbe- oder Informationstafeln einsetzbar.

Die Maßnahmen der Landesregierung zeigen Wirkung; in 2019 wurde der zulässige Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid (NO2) in Höhe von 40 µg/m³ nur noch in vier Städten in Baden-Württemberg überschritten. 2018 waren es noch 14 Städte. 2017 waren es 17 Städte.

Hintergrundinformationen

Abschlussbericht: Pilotprojekt Filterung im Bereich Stuttgart am Neckartor

Die Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub PM10 sowie die Verpflichtung zu deren Einhaltung ergeben sich aus der Luftqualitätsrichtlinie der Europäischen Union (Richtlinie 2008/50/EG) und deren Umsetzung in nationales Recht im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Der Grenzwert für Feinstaub PM10 im Jahresmittel in Höhe von 40 µg/m³ wird in Baden-Württemberg flächendeckend seit dem Jahr 2011 eingehalten; der Grenzwert für Feinstaub PM10 in Höhe von 50 µg/m³ im Tagesmittel bei 35 zulässigen Überschreitungen im Kalenderjahr seit dem Jahr 2018. Der Grenzwert für Stickstoffdioxid von 200 µg/m³ im Stundenmittel bei 18 zulässigen Überschreitungen im Kalenderjahr wird seit dem Jahr 2017 landesweit eingehalten. Der Grenzwert für das Jahresmittel von Stickstoffdioxid von 40 µg/m³ wurde im Jahr 2019 nur noch in vier Städten in Baden-Württemberg überschritten.

Ansprechpartner

Sophie-Charlotte Kloiber

Strategic Communications

Thomas Michalak

Thomas Michalak

Senior Manager Business Innovation Intelligence